Rechtsanwalt Arbeitsrecht und Fachanwältin Familienrecht
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 Trennungsunterhalt: Ihr Anspruch und Ihre Pflichten


Die Trennung vom Ehepartner ist ein einschneidender Lebensabschnitt, der neben emotionalen Belastungen auch wichtige finanzielle Fragen aufwirft. Eine der zentralsten Regelungen ist der Trennungsunterhalt. Als erfahrene Kanzlei für Familienrecht in Limburg sorgt die Kanzlei Kaul für Klarheit und vertritt Ihre Interessen konsequent.

Was ist Trennungsunterhalt und wer hat Anspruch?

Der Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass der finanziell schwächere Ehegatte seinen bisherigen Lebensstandard während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung aufrechterhalten kann. Er ist gesetzlich verankert und gehört zu den ersten und wichtigsten Punkten, die nach einer Trennung geklärt werden müssen. Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts ist hierbei unerlässlich.

Die Berechnung des Trennungsunterhalts

Die Ermittlung der korrekten Unterhaltshöhe ist komplex und von vielen Faktoren abhängig. Eine pauschale Aussage ist selten möglich, da die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten die Grundlage bilden. Als spezialisierte Anwältin für Familienrecht Limburg und erfahrener Scheidungsanwalt berücksichtigen wir alle relevanten Positionen

Vom Einkommen abzuziehende Positionen

Um das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen zu bestimmen, werden verschiedene Belastungen abgezogen. Dazu zählen unter anderem:

  • Berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten zur Arbeit
  • Laufende und eheprägende Kreditverbindlichkeiten
  • Beiträge für die private Altersvorsorge und Zusatzversicherungen
  • Vorrangiger Kindesunterhalt
  • Weitere anerkannte besondere Belastungen


Hinzuzurechnende Einkommensvorteile

Neben dem Nettoeinkommen können auch geldwerte Vorteile das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen. Beispiele hierfür sind:

  • Der Wohnvorteil durch die mietfreie Nutzung einer eigenen Immobilie
  • Der Nutzungsvorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens


Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen


Dem unterhaltspflichtigen Ehegatten muss stets ein angemessener Betrag zur Deckung seines eigenen Lebensbedarfs verbleiben. Dieser sogenannte Selbstbehalt wird von den Gerichten regelmäßig angepasst. Wir prüfen für Sie, ob eine Abänderung bestehender Unterhaltstitel oder Vereinbarungen aufgrund neuer Selbstbehalte möglich und sinnvoll ist.


Kompetente Rechtsberatung in Limburg


Die Regelung des Trennungsunterhalts erfordert Fachwissen und strategisches Vorgehen. Seit über 20 Jahren ist die Kanzlei Kaul als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht tätig. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation und kämpfen für Ihr Recht. Ob es um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr unberechtigter Forderungen geht – als Ihr Anwalt für Familienrecht sind wir der richtige Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung in unserer Kanzlei in Limburg an der Lahn.



Unterhaltsleitlinien

Die Details der Trennungsunterhaltsberechnung sind vielfältig und speziell. Wichtige Informationen finden Sie in den von allen Oberlandesgerichten zusammengestellten und jährlich aktualisierten Unterhaltsleitlinien aller OLGs, den Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt am Main und in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.






 
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