Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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Restschuldbefreiung in 3 Jahren

Die Restschuldbefreiungsphase wird auf 3 Jahre verkürzt.

Am 17.12.2020 hat der Bundestag beschlossen: Die Restschuldbefreiungsphase wird auf 3 Jahre verkürzt.

Für Verfahren seit dem 01.10.2020 beantragt wurden und zukünftig beantragt werden, wird die Restschuldbefreiungsphase auf drei Jahre verkürzt.


Kommen Sie zur Besprechung eines individuellen Vorgehens gerne auf mich zu.


 
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